ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN UND BEHERBERGUNGSVERTRAG

§ 1 Abschluss des Beherbergungsvertrages

  1. Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax, über das Internet oder per E-Mail erfolgen kann, bietet der Gast dem Beherbergungsbetrieb den Abschluss eines Beherbegungsvertrages verbindlich an.
  2. Der Beherbergungsvertrag zwischen dem Gast und dem Beherbergungsbetrieb kommt mit der Buchungsbestätigung zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form.
  3. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
  4. Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt dem Beherbergungsbetrieb Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht. Erfolgt die Mitteilung zu

§ 2 Preise/ Leistungen

  1. Alle in der Buchung vereinbarten Preise sind Endpreise einschließlich aller obligatorischen Nebenkosten und MwSt.
  2. Die vom Beherbergungsbetrieb geschuldeten Leistungen ergeben sich aus seinem Leistungsangebot einschließlich der damit verbundenen Hinweise und Erläuterungen.

§ 3 Bezahlung

  1. Der Beherbergungsbetrieb kann nach erfolgter Buchungsbestätigung (Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast in mündlicher, schriftlicher oder elektronischer Form) bei Buchungen, die mindestens 14 Tage vor dem Aufenthaltsbeginn erfolgen, innerhalb von 7 Tagen nach Buchung eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Gesamtaufenthaltspreises pro Person verlangen.
  2. Bei Buchungen, die kürzer als 14 Tage vor Aufenthaltsbeginn erfolgen, ist die Anzahlung sofort zu entrichten.
  3. Die gesamte Restzahlung einschließlich aller Neben- und Verbrauchskosten und MwSt. ist spätestens am Tage der Abreise an den Beherbergungsbetrieb zu bezahlen.
  4. Bei Aufenthalten, die länger als 7 Tage dauern, ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, Zwischenabrechnungen für zusätzlich - insbesondere vor Ort - gebuchte oder in Anspruch genommene Leistungen oder verbrauchsabhängige Kosten gemäß den vertraglichen Vereinbarungen vorzunehmen, welche sofort zahlungsfällig sind.

§ 4 Stornierung, Rücktritt

  1. Der Gast kann bis zu 2 Tage vor Anreise (Anreisetag um 16 Uhr) seine Buchung kostenlos stornieren.
  2. Darüberhinausgehend ist ein allgemeines, kostenfreies vertragliches Rücktrittsrecht des Gastes vom abgeschlossenen Beherbergungsvertrag nicht vereinbart. Tritt der Gast außerhalb der in vorstehender Ziffer genannten Zeiträume vom Vertrag zurück, bleibt der Anspruch des Beherbergungsbetriebes auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils bestehen.
  3. Der Inhaber des Beherbergungsbetriebes hat sich jedoch eine anderweitige Verwendung der Unterkunft, um die er sich nach Treu und Glauben zu bemühen hat, und ersparte Aufwendungen auf den Erfüllungsanspruch anrechnen zu lassen.
  4. Die Rechtsprechung erkennt an, dass die ersparten Aufwendungen vom Beherbergungsbetrieb bei Übernachtung mit Frühstück pauschal mit 20%, bei Übernachtung mit Halbpension pauschal mit 30%, bei Übernachtung mit Vollpension pauschal mit 40% des vereinbarten Gesamtpreises angesetzt werden können. Statt Vertragserfüllung kann der Beherbergungsbetrieb pauschale Stornokosten in der nachfolgenden Höhe verlangen (jeweils in % des vereinbarten Unterkunftspreises): ? Rücktritt bis zum 1. Tag vor Reiseantritt: 60 % des Reisepreises ? danach: 80 % des Reisepreises
  5. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Beherbergungsbetrieb höhere Aufwendungen erspart wurden. In diesem Fall ist der Gast nur zur Bezahlung des entsprechend geringeren Betrages verpflichtet. 6. Die Absage der Buch
  6. Die Absage der Buchung ist an den Beherbergungsbetrieb zu richten und sollte zum besseren Nachweis schriftlich erfolgen.

§ 5 An- und Abreisezeiten

  1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, steht die gebuchte Unterkunft ab 15:00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung. Bei einer Ankunft nach diesem Zeitpunkt ist der Gast verpflichtet, den Beherbergungsbetrieb hiervon rechtzeitig zu unterrichten. Unterbleibt dies, ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, die Unterkunft bei einer Übernachtung zwei Stunden danach, bei mehreren Übernachtungen am Folgetag nach 12:00 Uhr anderweitig zu belegen.
  2. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Unterkunft am Abreisetag bis 10:00 Uhr zu räumen.

§ 6 Obliegenheiten des Gastes

  1. Der Gast ist verpflichtet, dem Beherbergungsbetrieb Mängel der Beherbergungsleistung oder der sonstigen vertraglichen Leistungen unverzüglich zu berichten oder Abhilfe zu verlangen. Die Mängelanzeige ist ausschließlich an den Beherbergungsbetrieb zu richten. Dem Gast ist dabei bewusst, dass er Zimmer in einem zentrumsnah gelegenen und nach Auflagen der Denkmalschutzbehörde sanierten Altbau nutzt. Minderungen aufgrund Unzulänglichkeiten z.B. des Schallschutzes oder sonstigen altbautypischer Besonderheiten sowie Lärmbelästigungen aufgrund von Veranstaltungen oder Kirchengeläut können deshalb nicht akzeptiert werden.
  2. Sämtliche Zimmer des Beherbergungsbetriebes sind nicht barrierefrei und nicht behindertengerecht.
  3. Ein Rücktritt und/oder eine Kündigung des Gastes ist nur bei erheblichen Mängeln zulässig und nur dann gerechtfertigt, soweit der Beherbergungsbetrieb nicht innerhalb einer vom Gast gesetzten angemessenen Frist eine zumutbare Abhilfe vorgenommen hat.
  4. Ansprüche des Gastes entfallen nur dann sofortigen Kündigung des Vertrages und/oder einer angemessenen Mehrvergütung begründen.
  5. Die Unterkunft darf nur mit der mit dem Beherbergungsbetrieb vereinbarten Personenzahl belegt werden. Eine Überbelegung kann das Recht des Beherbergungsbetriebes zur Seite 3 von 4 sofortigen Kündigung des Vertrages und/oder einer angemessenen Mehrvergütung begründen.
  6. Die Zimmer des Beherbergungsbetriebes dürfen nicht gewerblich genutzt werden. Zuwiderhandlungen führen zum Hausverbot.
  7. Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Mängeln oder Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
  8. Die Mitnehme von Haustieren jeglicher Art ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Beherbergungsbetrieb und im Falle einer solchen Vereinbarung nur im Rahmen der zu Art und Größe des Tieres gemachten Angaben gestattet. Für die Gestattung wird eine Pauschalvergütung i.H.v. 15,00 Euro pro Tier vereinbart. Auf die verschuldensunabhängige Tierhalterhaftung wird hingewiesen.
  9. Bei Schlüsselverlust ist ein pauschalierter Schadensersatz i.H.v. 200,00 Euro für die Abänderung des Schließsystems verwirkt.
  10. Alle Zimmer sind Nichtraucherzimmer. Bei Zuwiderhandlung ist ein pauschalierter Schadensersatz i.H.v. 150,00 Euro für die Zimmereinigung verwirkt.

§ 7 Haftung des Beherbergungsbetriebes

  1. Der Beherbergungsbetrieb übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene oder gestohlene Gegenstände.
  2. Die vertragliche Haftung des Beherbergungsbetriebes für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor-, neben- und nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes vom Beherbergungsbetrieb weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder, soweit der Beherbergungsbetrieb für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.
  3. Eine etwaige Gastwirtshaftung des Beherbergungsbetrieb für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.
  4. Der Beherbergungsbetrieb haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

§ 8 Gerichtsstand, anzuwendendes Recht und Hausverbot

  1. Für Klagen des Gastes gegen den Beherbergungsbetrieb ist das Amtsgericht Jena zuständig.
  2. Soweit vereinbart ist, dass der Gast den Gesamtpreis nach Aufenthaltsende am Ort des Beherbergungsbetriebes an diesen zu entrichten hat, ist Gerichtsstand für Klagen des Beherbergungsbetriebes auf Zahlung des Aufenthaltspreises und der Nebenkosten der Sitz des Beherbergungsbetriebes.
  3. Für Klagen des Beherbergungsbetriebes gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Sitz des Beherbergungsbetriebes als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
  4. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Beherbergungsbetrieb und Gästen, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. 5. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Vereinbarungen, die Störung des Beherbergungsbetriebsablaufes oder die Belästigung anderer Gäste führen zum Hausverbot.